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   BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90   

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BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90 (https://dejure.org/1990,3986)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90 (https://dejure.org/1990,3986)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - BReg. 3 Z 140/90 (https://dejure.org/1990,3986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 19; HRV § 26
    Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher Meinungsäußerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGG § 19; HRV § 26 Satz 1
    Bedenken der IHK gegen eine Firma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1992, 175
  • DB 1991, 544
  • Rpfleger 1991, 156
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 06.02.1991 - 2 Wx 25/90

    Nebeneinander von Hebegebühr und Gebühr für die Prüfung der Umschreibungsreife

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90
    7. Kostenrecht - Nebeneinander von Hebegebühr und Gebühr für die Prüfung der Umschreibungsreife (OLG Köln, Beschluß vom 6.2.1991 - 2 Wx 25/90 - mitgeteilt von Notarin Dr. Ingrid Doyä, Köln) KostG § 147 Abs. 2 Für die Tätigkeit, die der Notar zum Zwecke der Prüfung der sog. Umschreibungsreife entfaltet, erwächst ihm eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostG; diese Tätigkeit ist nicht durch die Gebühr nach § 149 KostG abgegolten.
  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Auszug aus BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90
    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90
    Hierbei handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 449 f. = DNotZ 1988, 515 m. w. N.; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139 f. = MittRhNotK 1986, 128 ; Drischler, Handelsregisterverfügung, 5. Aufl., § 26, Rd.-Nr. 13).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88

    Mitgliedschaft einer BGB-Gesellschaft (GbR) in einem Verein; Prüfungskompetenz

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90
    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • OLG Hamm, 12.12.1985 - 15 W 443/85

    Nachweis der Rechtsnachfolge in ererbte Kommanditbeteiligung

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90
    Hierbei handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 449 f. = DNotZ 1988, 515 m. w. N.; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139 f. = MittRhNotK 1986, 128 ; Drischler, Handelsregisterverfügung, 5. Aufl., § 26, Rd.-Nr. 13).
  • LG Saarbrücken, 24.07.1990 - 7 T 10/90

    Umfang der Prüfungsbefugnis des Handelsregisters bei Beteiligung einer

    Auszug aus BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90
    6. Gesellschaftsrecht/Registerrecht - Umfang der Prüfungsbefugnis des Handelsregisters bei Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft an einer deutschen GmbH (LG Saarbrücken, Beschluß vom 24.7.1990 - 7 T 10/90 IV - mitgeteilt von Notar Dr. Heinz Walendy, Saarlouis) bereiches des Staates Michigan oder der USA zu erwerben.
  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Das Landgericht hat eine Sachentscheidung getroffen, obwohl eine beschwerdefähige Verfügung des Amtsgerichts i. S. von § 19 FGG nicht vorliegt; dies prüft das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen (BayObLG DNotZ 1992, 175f).
  • OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96

    Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"

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  • OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90

    Erbschein bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf einen Mitnacherben

    5. Handelsrecht/Registerrecht - Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher Meinungsäußerung (BayObLG, Beschluß vom 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) FGG § 19 HRV § 26 S.1 Eine Aufforderung des Registergerichts an die anmeldende Gesellschaft, zu den Bedenken der Industrie- und Handelskammer gegen die Firma binnen einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen, verbunden mit dem Hinweis, daß auch das Gericht diese Bedenken teile, ist keine beschwerdefähige Verfügung i. S. v. § 19 FGG ; vielmehr liegt darin nur eine nicht anfechtbare vorläufige Meinungsäußerung des Gerichts.
  • BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01

    Wirkung der falschen Auskunft des Gerichts über Erfolgsaussichten eines

    Er gibt nur den Stand einer vorläufigen Meinungsbildung wieder (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 156; MittBayNot 1993, 82/83; OLG Köln NJW 1989, 173/174).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 116/97

    Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und erinnerungsfähiger Entscheidung des

    Die Äußerung von Rechtsauffassungen und die Erteilung von Rechtsbelehrungen, ohne daß der Rechtspfleger damit den Willen verbindet, die Feststellung oder Änderung der Sach- und Rechtslage zu bewirken und gegenüber den Beteiligten durchzusetzen ist, sind als bloße Meinungsäußerung nicht anfechtbar; es fehlt das für eine Entscheidung maßgebliche Merkmal der Verbindlichkeit (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273; BayObLG Rpfleger 1991, 156 ; OLG Köln NJW 1989, 173, 174; Jansen § 19 Rn. 17; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 19 FGG Rn. 9; Dallmayer/Eickmann RPflG § 11 Rn. 32; Arnold/Hansens RPflG 4. Aufl. § 11 Rn. 5).
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